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   OLG Celle, 07.06.2006 - 3 U 1/06   

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https://dejure.org/2006,7121
OLG Celle, 07.06.2006 - 3 U 1/06 (https://dejure.org/2006,7121)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.06.2006 - 3 U 1/06 (https://dejure.org/2006,7121)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 3 U 1/06 (https://dejure.org/2006,7121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bürgschaft: Erweiterung der Hauptschuld durch die Verlängerung der zu Grunde liegenden Kiesabbaugenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 765 Abs. 1 BGB; § 767 Abs. 1 S. 3 BGB
    Wortlaut der Bürgschaftserklärung und Anlass der Bürgschaftsübernahme als Kriterien zur Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Verletzung des Verbots der Fremddisposition über die der Bürgschaft zugrundeliegende Hauptschuld durch Verlängerung einer Abbaugenehmigung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wortlaut der Bürgschaftserklärung und Anlass der Bürgschaftsübernahme als Kriterien zur Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Verletzung des Verbots der Fremddisposition über die der Bürgschaft zugrundeliegende Hauptschuld durch Verlängerung einer Abbaugenehmigung; ...

  • Judicialis

    BGB § 765; ; BGB § 767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765; BGB § 767; BGB § 767 Abs. 1 Satz 3
    Zum Zahlungsanspruch aus Bürgschaftsverpflichtung bei Verlängerung einer befristeten Kiesabbaugenehmigung bzw. Verzögerung einer damit übernommenen Renaturierungsverpflichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft für künftige Ansprüche aus Grundstücks-Rekultivierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung einer Kiesabbaugenehmigung: Bürge haftet weiter! (IBR 2006, 558)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1355
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 243/98

    Umfang der Bürgenhaftung eines Gesellschafters einer GmbH; Haftung der Bürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2006 - 3 U 1/06
    b) Zwar sind bei der Auslegung einer Bürgschaftserklärung neben dem bloßen Wortlaut auch der Zweck der Bürgschaft und die Gründe, die zur Übernahme der Bürgschaft geführt haben (sog. Anlass), zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1999, 3195 - zitiert nach juris).

    Diese Risikoerhöhung stellt aber deshalb keine wesentliche Belastungsänderung im Sinne von § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB dar, weil sie in der Bürgschaftserklärung bereits angelegt ist (vgl. BGH NJW 1999, 3195 und BGH NJW 2000, 2580 - jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98

    Umfang einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2006 - 3 U 1/06
    Diese Risikoerhöhung stellt aber deshalb keine wesentliche Belastungsänderung im Sinne von § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB dar, weil sie in der Bürgschaftserklärung bereits angelegt ist (vgl. BGH NJW 1999, 3195 und BGH NJW 2000, 2580 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 229/95

    Zulässigkeit einer formularmäßigen Höchstbetragsbürgschaft für zukünftige

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2006 - 3 U 1/06
    a) Dabei steht einer Anwendung des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht entgegen, dass die Parteien eine Höchstbetragsbürgschaft vereinbart haben (vgl. BGH NJW 1996, 2369 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 24 U 19/00

    Haftung des Erfüllungsbürgen bei Verlängerung der Ausführungsfristen

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2006 - 3 U 1/06
    Dies wiederum hätte durchaus eine Risikoerhöhung für die Klägerin zur Folge gehabt, weil auch sie bei der Hauptschuldnerin erst später hätte Regress nehmen können und sich hierdurch der Zeitraum ihrer Haftung verlängert hätte (vgl. OLG Hamm, BauR 2002, 495 - der Fall ist allerdings im Ergebnis nicht vergleichbar, weil die dortige Bürgschaftserklärung ausdrückliche, später abgeänderte Fristbestimmungen hinsichtlich des Ausführungszeitraums der Hauptschuld enthält, woraus das OLG Hamm gefolgert hat, dass die Bürgin gerade für die Einhaltung dieser Fristen durch die Hauptschuldnerin einstehen wollte).
  • LG Mannheim, 23.10.2020 - 1 O 124/20

    Unwirksamer Verjährungsgleichlauf bleibt für Sicherungsabrede folgenlos!

    Die von der Klägerseite angeführte Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 07.06.2006 - 3 U 1/06) betrifft eine Konstellation, in der der Bürge auch für künftige Ansprüche einzustehen hatte und nicht die Frage der Verjährung.
  • VG Hannover, 20.05.2019 - 12 A 1033/19

    Ungerechtfertigte Bereicherung durch Inanspruchnahme einer Bürgschaft

    Auch wenn die Bürgschaft seinerzeit zur Absicherung einer Verpflichtung zur Rekultivierung und Sicherung der Deponie Weinbergsfeld in der Gemarkung Limmer erklärt worden und die Erklärung wiederum Voraussetzung für die Erteilung einer Änderungsgenehmigung für den Deponiebetrieb war, teilt die Bürgschaft nicht den öffentlich-rechtlichen Charakter der seinerzeit nach Abfallrecht erteilten Genehmigung (vgl. zu einer Bürgschaftsverpflichtung zur Sicherung einer Rekultivierung im Rahmen einer Abbaugenehmigung OLG Celle, Urteil vom 07.06.2006 - 3 U 1/06 -, juris).
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